Für den Gemeinderat sei alarmierend, dass diese Kündigungen vor allem mit der Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer und einem nicht akzeptablen Verhalten seinerseits begründet worden seien. Konkret werde ihm fehlende Empathie sowie ein herablassender, bisweilen sogar verletzender Tonfall gegenüber Mitarbeitenden und Kunden vorgeworfen. Aufgrund der geschilderten Umstände und angesichts der Tatsache, dass diese Äusserungen von verschiedenen Personen bestätigt würden, müsse man diese sehr ernst nehmen. Für die Gemeinde B. als Arbeitgeberin sei ein solches Verhalten eines Angestellten nicht tragbar, umso mehr, wenn es sich um eine Führungsperson handle.