In den "Verwarnungen" bzw. Verweisen vom 23. September 2019 und 14. Oktober 2019 wird dazu ausgeführt, seit Anstellung des Beschwerdeführers als Leiter des Regionalen Zivilstandsamtes (RZA) B. hätten mehrfach verschiedene Mitarbeitende sowohl beim ehemaligen als auch beim aktuellen Gemeindeammann und Gemeindeschreiber vorgesprochen, weil sie sich an der Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer gestört hätten. Der stellvertretenden Leiterin, C., sei deswegen auf ihren Wunsch hin die Probezeit verlängert worden. Das Ziel der vom Gemeinderat im April 2019 beschlossenen externen Beratung sei es gewesen, das Team nach Möglichkeit wieder zu kitten, was nicht gelungen sei.