Entscheidend ist einzig der Inhalt der Dokumente, die Bestandteil des Protokolls einer nicht öffentlichen Sitzung bilden. Lassen sich daraus keine Rückschlüsse auf den Meinungs- und Willensbildungsprozess innerhalb der betreffenden Behörde ziehen, ist nicht einzusehen, weshalb sie vom Schutz der 442 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020