3.3.1. Protokolle von nicht öffentlichen Sitzungen sind gemäss § 7 Abs. 1 lit. a IDAG vom Zugangsanspruch ausgenommen. Dies betrifft u.a. Sitzungen des Gemeinderats (§ 42 Abs. 3 GG) und somit auch des Stadtrats X. (...). Nicht öffentliche Sitzungen dienen der Ausmarchung der Interessen innerhalb der gewählten Behörden und damit der Vorbereitung politischer Entscheide, die möglichst ohne direkte Beeinflussung erfolgen soll. Durch das Öffentlichmachen der Sitzungspositionen würde die Bereitschaft zum Kompromiss unter Preisgabe einseitiger Gruppeninteressen stark beeinträchtigt.