b BewV als Hauptwohnung zu erwerben, um ein Bewilligungsverfahren zu vermeiden. Art. 12 lit. c BewG gelangt auch auf jene Fälle zur Anwendung, in denen wissentlich unrichtige Angaben zur beabsichtigten Nutzung des Grundstücks gemacht werden. 4.3. Die Liegenschaft wurde unmittelbar im Anschluss an den Erwerb in ein Mehrfamilienhaus umgebaut und dieses diente mit der Vermietung von kleineren Wohnungen als Renditeobjekt. Es ist davon auszugehen, dass mit der Falschdeklaration, in der Liegenschaft Wohnsitz zu nehmen, die Bestimmungen des BewG umgangen werden sollten.