48 Grundbuchrecht; Bewilligungsgesetz - Feststellung der nachträglichen Bewilligungspflicht beim Grundstückserwerb durch Personen im Ausland - Die Bewilligungsfähigkeit beurteilt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen im Erwerbszeitpunkt. - Keine nachträgliche Bewilligung, falls die Liegenschaft zum Zweck der verbotenen Kapitalanlage erworben wurde - Keine Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei bösgläubigem Handeln oder beim Versuch der Gesetzesumgehung Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Juli 2020, in Sachen A. gegen Departement Volkswirtschaft und Inneres (WBE.2019.333).