O., Rz. 108). Während die Beschwerdeführerin der Ansicht ist, es handle sich um einen öffentlichen Auftrag, der dem Vergaberecht untersteht, hält die Vergabestelle dagegen, es handle sich nicht um eine Submission nach SubmD, sondern um eine Konzessionsvergabe. Für eine (vorerst verwaltungsinterne) Beschwerde sei deshalb der Regierungsrat und nicht das Verwaltungsgericht zuständig. Das Submissionsrecht komme nicht zur Anwendung.