In den Akten finden sich mehrere Hinweise darauf, dass die Anzeigerin den Beschwerdeführer um eine detaillierte Abrechnung seiner Aufwendungen ersuchte: Entsprechend der Anzeige hat sie den Beschwerdeführer mehrmals aufgefordert, ihr wie im Eheschutzverfahren eine Abrechnung zuzustellen. Auch der Anwalt, welchen die Anzeigerin betreffend Honorarforderung mandatiert hatte, forderte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16. Mai 2018 auf, eine nachvollziehbare und detaillierte Rechnung für seine Bemühungen und Auslagen zuzustellen. Der Beschwerdeführer räumt ein, diesem Ersuchen nicht nachgekommen zu sein.