(13. Juli 2017 bis 20. März 2018). Darin werden das Honorar von Fr. 30'800.00 und Auslagen in Höhe von Fr. 769.10 aufgeführt. Das Honorar enthält die Klammerbemerkung "gemäss Vereinbarung vom 19./27.10.2017", die Auslagen werden wie folgt spezifiziert: "für Porti, Kopien, Telefon, Mails, Grundbuchauszüge, Familienschein, Deplacement Wohlen-Bremgarten-Wohlen vom 28.02.2018, Parkgebühren, Archivierung etc.". In den Akten finden sich mehrere Hinweise darauf, dass die Anzeigerin den Beschwerdeführer um eine detaillierte Abrechnung seiner Aufwendungen ersuchte: