Ich bin bereit und gewillt, Sie unter diesen Vorgaben weiter anwaltlich zu vertreten, weshalb Sie mir das beiliegende Briefdoppel dann unterzeichnet retournieren wollen, wenn Sie weiter mit mir zusammenarbeiten möchten (…). Selbstverständlich würde ich Sie dann im Folgenden rechtzeitig informieren, wenn sich meine Kostenschätzung als nicht richtig, so beispielhaft eben dann überholt erweisen würde, wenn der Abschluss einer Ehescheidungskonvention wider unserer aktuellen Erwartung doch nicht möglich und so ein strittiges Ehescheidungsverfahren durchzuführen sein sollte (…)". Die Anzeigerin unterzeichnete dieses Schreiben am 27. Oktober 2017.