Während der Vorbereitung des anschliessenden Scheidungsverfahrens kam es zu Differenzen zwischen der Anzeigerin und dem Beschwerdeführer. Im Schreiben vom 19. Oktober 2017 warf dieser deshalb die Frage auf, ob die Anzeigerin an der Zusammenarbeit mit ihm festhalten wolle. Zu den Kosten führte er Folgendes aus: "Ausgehend von einem zu Ihren Gunsten reduzierten Streitwert von CHF 500'000.00 – effektiv sind Ihre güterrechtlichen Ansprüche doppelt so hoch – wird sich mein Honorar bis Abschluss des Ehescheidungsverfahrens auf ca. CHF 34'000.00, nämlich Honorar CHF 30'800.00, Auslagen und MWSt beziffern.