2020 Anwalts- und Notariatsrecht 421 In Erw. 4 des Entscheids gelangte das Verwaltungsgericht zum Schluss, eine Nichtanerkennung des bernischen Fähigkeitsausweises als Notarin wäre aufgund der konkreten Umstände des Einzelfalls unverhältnismässig. 44 Verletzung von Berufspflichten Ein Anwalt, der sich weigert, der Klientin eine detaillierte Abrechnung zu erstellen, verletzt die Berufspflichten, unabhängig davon, ob ein Pauschalhonorar vereinbart wurde. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 11. Februar 2020, in Sachen A. gegen Anwaltskommission (WBE.2019.327).