Die von Anwälten verfasste Beschwerde wurde gemäss Deckblatt von der "Ingenieurgemeinschaft A." erhoben, mit der Zustelladresse "c/o" C. SA. In der Begründung der Beschwerde bestätigt sich dies, indem ausgeführt wird, "Die Beschwerdeführerin, die Ingenieurgemeinschaft A., ist ein Konsortium, bestehend aus den rechtlich selbständigen Unternehmen C. SA, die D. AG sowie die E. AG. Das Konsortium hat als Anbietergemeinschaft im streitgegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot eingereicht. Federführend für das Konsortium ist die C. SA.". Die Ingenieurgemeinschaft A. 2019 Submissionen 149