Die Frage nach den aktuell gefahrenen Geschwindigkeiten ist vorliegend aber ohnehin nicht entscheidend, da ausser Frage steht, dass die Gemeinde auf den beiden Strassen eine Tempo-30-Zone anstrebt und die projektierten Fahrbahnbreiten bereits im Hinblick auf dieses neue Temporegime dimensioniert (bzw. reduziert) wurden. In einer solchen Konstellation gilt es allerdings das Koordinationsgebot zu beachten (siehe nachfolgend). 3.4. Wie dargelegt wurde das (Strassen-)Bauprojekt mit der reduzierten Fahrbahnbreite von 6.00 m wesentlich auf die angestrebte Tempo-30-Zone zugeschnitten.