Dem BGK jedenfalls lässt sich entnehmen, dass mit dem gewählten Strassenquerschnitt (Fahrbahnbreite von 6.00 m) u.a. eine Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeit erzielt werde, was wiederum darauf hindeutet, dass im heutigen Zustand von höheren Geschwindigkeiten ausgegangen wurde. Die Frage nach den aktuell gefahrenen Geschwindigkeiten ist vorliegend aber ohnehin nicht entscheidend, da ausser Frage steht, dass die Gemeinde auf den beiden Strassen eine Tempo-30-Zone anstrebt und die projektierten Fahrbahnbreiten bereits im Hinblick auf dieses neue Temporegime dimensioniert (bzw. reduziert) wurden.