Dies entspreche einem Begegnungsfall Bus/Lastwagen bei Schritttempo; zusätzlich könnten durch überfahrbare Fahrbahnränder aus mehrreihigem Bundstein im Notfall die Gehwege mitbenutzt werden. Mit dem gewählten Strassenquerschnitt könne u.a. eine Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeit erzielt werden. Die gewählte (reduzierte) Fahrbahnbreite von 6.00 m ist somit ein wichtiger Baustein im Zusammenhang mit der angestrebten Tempo-30-Zone. Für die Ermittlung der Fahrbahnbreite wurde entsprechend mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h gerechnet. Eine Tempo-30-Zone ist bis heute jedoch weder angeordnet noch signalisiert.