Gemäss Bericht BGK sollen die Strassenzüge mit Tempo-30-Regime "in Sachen Geometrie und Gestaltung der neuen Projektgeschwindigkeit angepasst" werden; die Tempo-30-Zonen sollen "baulich und gestalterisch" umgesetzt werden. Als Ziel wird u.a. genannt "Optimierung des Strassenquerschnittes auf die Bedürfnisse der Verkehrsbeziehungen und die Umsetzung von T 30". Weiter wird ausgeführt, für die Z.-Strasse / Y.-Strasse sei eine Strassenbreite (richtig wohl: Fahrbahnbreite) von 6.00 m vorgesehen. 292 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020