Fahrzeugs) je nach Geschwindigkeit 0 – 0.40 m (VSS-Norm SN 640 201, Tabellen 2 und 5) und der Gegenverkehrszuschlag je nach Geschwindigkeit 0 – 0.50 m (VSS-Norm SN 640 201, Tabelle 6). Die Geschwindigkeit ist für die Ermittlung des geometrischen Normalprofils somit von erheblicher Bedeutung.