Auch wenn das vorliegende Wasserbauprojekt der ökologischen Wiederaufwertung des Seitenarms des Klingnauer Stausees positiv zu bewerten ist, entbehrt die Sedimentumlagerung vom Stausee der Aare in den Rhein einer gesetzlichen Grundlage. Sollten derartige Eingriffe in Gewässer erwünscht oder ermöglicht werden, liegt es am Gesetzgeber, dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Beschwerde erweist sich aus Gewässerschutzgründen als begründet, weshalb sie gutzuheissen ist. Auf die übrigen gerügten Punkte (insbesondere das Abfall- und Altlastenrecht) muss unter diesen Umständen nicht eingegangen werden.