Getrennte Schlafzimmer sind zwar keine hinreichende Voraussetzung für eine Zweck-Wohngemeinschaft, können aber mangels Anzeichen für eine engere Bindung als Indiz hierfür gewertet werden. Abgesehen von der gemeinsamen Wohnung sind vorliegend keine Umstände ersichtlich, welche für eine engere (geschweige denn sexuelle) Beziehung unter den Bewohnern sprechen. Im Haushalt legen die Zuordnung der Lebensmittel mittels Kennzeichnungen und die teilweise getrennte Aufbewahrung der Nahrungsmittel nahe, dass gewisse Funktionen getrennt ausgeübt werden. Unbeachtlich ist, dass Lebensmittel im selben Kühlschrank aufbewahrt werden.