B.2.3). Unter den Begriff Zweck-Wohngemeinschaften fallen demgegenüber Personengruppen, welche mit dem Zweck zusammen wohnen, die Miet- und Nebenkosten gering zu halten. Die Ausübung und Finanzierung der Haushaltsfunktionen (Wohnen, Essen, Waschen, Reinigen usw.) erfolgt überwiegend getrennt. Durch das gemeinsame Wohnen werden neben der Miete einzelne Kosten, welche im Grundbedarf enthalten sind, geteilt und somit verringert (z.B. Abfallentsorgung, Energieverbrauch, Festnetz, Internet, TV- Gebühren, Zeitungen, Reinigung). Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt wird unabhängig von der gesamten Haushaltsgrösse festgelegt.