2.3. Am 23. Oktober 2018 erfolgte beim Beschwerdeführer ein Hausbesuch, wofür ein Abklärungsbericht vorliegt. Die Aussendienstmitarbeiterin des Kantonalen Sozialdienstes kreuzte bei Ziffer 14 des gebräuchlichen Formulars "Wohn- und Lebensgemeinschaft" an und brachte folgenden Vermerk an: "Gemäss Aussage Herr A. gemeinsame Haushaltsführung und getrennte Nebenkosten." Weitere Dokumentationen zu den Wohnverhältnissen des Beschwerdeführers finden sich nicht in den Akten der Gemeinde bzw. datieren nach dem Beschluss vom 19. November 2018. Die Aussendienstmitarbeiterin hat das Formular "Abklärungsbericht" ausgefüllt und den Hausbesuch insoweit dokumentiert.