26 Sozialhilfe; Wohngemeinschaft - Zur Beurteilung, ob eine familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft oder eine Zweck-Wohngemeinschaft vorliegt, ist mit besonderer Sorgfalt abzuklären, ob ein gemeinsamer Haushalt geführt wird. - Vorliegend sprechen der grosse Altersunterschied zwischen den Bewohnern, deren Lebensumstände sowie der Umstand, dass Haushaltsfunktionen wie Wohnen, Einkaufen, Essen und Waschen vorwiegend getrennt erfolgen, gegen eine familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft.