4. 4.1. Beim beabsichtigten Erwerb der Liegenschaft "auf Walthersburg", welche sich in der Wohnzone und nicht in der Zone für öffentliche Bauten befindet, steht das Tätigen einer reinen Finanzanlage im Vordergrund. So soll die Liegenschaft nach dem Kauf in das Liegenschaftenportfolio im Finanzvermögen integriert werden. In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken nicht den Wert des Gemeindevermögens verändert, sondern bloss die Zusammensetzung desselben.