Daraus folgerte es im konkreten Fall, dass mit der Absicht, einen Wohn-, Büro- und Ladentrakt eines Gebäudes zu erstellen und weiterzuvermieten eine Anlagetätigkeit verfolgt werde und der Vorgang keine Ausgabe darstelle (BGE 112 Ia 221 E. 2a S. 226 f.). Schliesslich qualifizierte das Bundesgericht den Kredit für den Umbau einer bisher an eine private 2019 Wahlen und Abstimmungen 189