Die Abteilung für Baubewilligungen nimmt Bezug auf das öffentliche Interesse an einem guten Erscheinungsbild, wozu eine einheitliche Fassadenflucht gehöre. Soweit sie damit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. Februar 2019 (WBE.2018.147) anspielen sollte, ist ihr 264 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020