Schliesslich gilt es zu bedenken, dass ein öffentliches Interesse an der Einhaltung des Strassenabstands im Falle von Bushaltebuchten nicht von vornherein entfällt. Auch hier können, je nachdem, wie sich die Strassensituation im Einzelfall gestaltet, Interessen der Verkehrssicherheit die Wahrung des gesetzlichen Strassenabstands erheischen. Kommt hinzu, dass eine allfällige künftige Fahrbahnoder Gehwegausweitung auch auf der Höhe von Bushaltebuchten ins Auge gefasst werden muss, andernfalls an diesen Stellen eine unerwünschte Verengung resultieren könnte.