Konsequenterweise müsste in jedem Fall einer Bushaltebucht eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstands erteilt werden. Damit würden die ausserordentlichen Umstände zu gewöhnlichen Umständen, und würde dem gefolgt, so könnten wohl sogar gewöhnliche Ausbuchtungen in der Strasse selbst (ohne Bushaltestelle) ausserordentliche Verhältnisse begründen, was unmöglich der Fall sein könne. Dies würde der Natur einer Ausnahmebewilligung nicht gerecht und im Ergebnis zur Abänderung des Gesetzes führen. 2.5.