Die Behörden des Kantons Aargau entscheiden mit Wirkung für den Kanton Aargau, dass ausserkantonale Fähigkeitsausweise als Notarin oder Notar nicht anerkannt werden, wenn der andere Kanton seine Fähigkeitsausweise nicht anerkennt. Der Entscheid der Behörden des anderen Kantons, den aargauischen Fähigkeitsausweis nicht anzuerkennen, betrifft hingegen dessen Gebiet und hat nur insofern Einfluss auf den Kanton Aargau, als er dessen Behörden zur selbstbestimmten Gegenmassnahme der Nichtanerkennung veranlasst.