wird, wie die andere Gebietskörperschaft mit den eigenen Rechtsakten verfährt. Deswegen wird der Entscheid über die Anerkennung nicht von den Behörden der anderen Gebietskörperschaft getroffen. Die Behörden des Kantons Aargau entscheiden mit Wirkung für den Kanton Aargau, dass ausserkantonale Fähigkeitsausweise als Notarin oder Notar nicht anerkannt werden, wenn der andere Kanton seine Fähigkeitsausweise nicht anerkennt.