chen. Die von der Beschwerdeführerin geäusserte Kritik, der Kanton Aargau lasse sich den Entscheid über die Anerkennung ausserkantonaler Fähigkeitsausweise als Notarin oder Notar gewissermassen von anderen Kantonen diktieren, was sinnwidrig sei und gegen das Legalitätsprinzip verstosse, stösst ins Leere. Es ist Gegenrechtsvorbehalten immanent, dass beim Entscheid über die Anerkennung eines extraterritorialen Rechtsaktes berücksichtigt 2020 Anwalts- und Notariatsrecht 419