Kanton Bern den aargauischen Fähigkeitsausweis als Notarin oder Notar anerkennt wesentlich schlechter als diejenigen, unter denen der Kanton Aargau den bernischen Fähigkeitsausweis als Notarin oder Notar anerkennt. Im Unterschied zum Kanton Bern verlangt der Kanton Aargau weder ein zusätzliches Praktikum noch zusätzliche Prüfungen. Wenn ein Kanton an die Gleichwertigkeit des ausserkantonalen Fähigkeitsausweises als zentrales Anerkennungskriterium signifikant höhere Anforderungen stellt als der andere, kann nicht mehr von gleichen oder ähnlichen Anerkennungsvoraussetzungen ausgegangen werden.