Für eine Zulassung aargauischer Notarinnen und Notare zu einer notariellen Tätigkeit im Kanton Bern würden die bernischen Behörden regelmässig zusätzliche Prüfungen sowie ein ergänzendes Praktikum verlangen, falls dieses nicht die im Kanton Bern vorgeschriebenen 24 oder 18 Monate gedauert hat. Die meisten aargauischen Notarinnen und Notaren dürften kein Praktikum von dieser Dauer absolviert haben, weil der Kanton Aargau ein 12-monatiges Praktikum genügen lässt (§ 11 Abs. 1 BeurG).