Sobald aber der Kanton Aargau seinen Markt für ausserkantonale Notarinnen und Notaren öffnet, indem er deren Fähigkeitsausweise anerkennt, wodurch die aargauischen Notarinnen und Notare Konkurrenz aus anderen Kantonen erhalten, hat er natürlich ein nicht zu vernachlässigendes Interesse daran, dass sich seine eigenen Notarinnen und Notare ebenfalls in anderen Kantonen niederlassen und betätigen dürfen. Das ist nur dann ausreichend sichergestellt, wenn die anderen Kantone den aargauischen Fähigkeitsausweis als Notarin oder Notar ebenfalls (ohne "Auflagen") anerkennen.