24 Monaten, davon mindestens 18 Monate in einem Notariatsbüro, oder – bei Anwaltspatent – von 18 Monaten, davon mindestens 15 Monate in einem Notariatsbüro, absolviert hat, im Fach Buchhaltung gemäss den bernischen Vorgaben geprüft wurde und – bei Fehlen eines Anwaltspatents – bei der bernischen oder allenfalls aargauischen Prüfungskommission eine Zusatzprüfung im Fach Strafprozessrecht mit Einschluss des materiellen Rechts abgelegt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung von diesen Vorgaben abgewichen würde, etwa indem insbesondere das nach bernischem Recht erforderliche längere Notariatspraktikum