in den Kantonen unterschiedlich sind. Von einer Anerkennung des aargauischen Fähigkeitsausweises als Notarin oder Notar durch den Kanton Bern kann im Übrigen nicht gesprochen werden, wenn vom Inhaber des aargauischen Fähigkeitsausweises Zusatzprüfungen, zusätzliche Praktika oder anderweitige praktische Nachweise verlangt werden.