O., S. 851). 2.3. Die Beschwerdeführerin ersucht das Verwaltungsgericht mit Beschwerdeantrag 1 lediglich um Feststellung, dass die Schulpflege C. im Wahlkampf betreffend die Ersatzwahl eines Schulpflegemitglieds vom 25. November 2018 widerrechtlich für eine der zwei Kandidatinnen Partei bezogen und als Unterstützungskomitee zu Gunsten einer der beiden Kandidatinnen aktiv Wahlkampf betrieben habe. Auf einen Antrag auf Aufhebung der Ersatzwahl vom 25. November 2018 und deren Wiederholung hat sie - wie schon vor Vorinstanz - explizit verzichtet.