Die erzieherische Wirkung des Entzugs ist damit nicht infrage gestellt. Der vom Strassenverkehrsamt angeordnete Führerausweisentzug vom 25. August 2019 bis und mit 24. November 2019 erweist sich somit als unverhältnismässig und ist zu korrigieren. 2019 Anwalts- und Notariatsrecht 215 XII. Anwalts- und Notariatsrecht 32 Zulassungsvoraussetzungen Anwaltsprüfung Die Tätigkeit bei einer Rechtsberatungsstelle gilt nicht als hinreichende rechtspraktische Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 AnwV, selbst wenn die stelleninterne Betreuung durch eine im Kanton registrierte Anwältin erfolgt.