Dem erzieherischen Zweck der Massnahme kann auch entsprochen werden, wenn er den Führerausweis nach der Erntesaison (mithin gut 2 Monate später als vom Strassenverkehrsamt angeordnet) abgibt. Auch diesfalls wird er Beeinträchtigungen in Kauf nehmen müssen; diese dürften jedoch deutlich weniger einschneidend sein als bei einem Entzug während der Erntearbeiten. Hinzu kommt, dass zwischen der Zustellung der Administrativmassnahme und dem Entzugsbeginn gut 7 Monate liegen werden. Die erzieherische Wirkung des Entzugs ist damit nicht infrage gestellt.