Dabei verweist er auf zu erwartende finanzielle Einbussen, falls die Landmaschinen nicht planmässig eingesetzt werden können. In diesem Zusammenhang betont er seine Funktion als Geschäftsführer, welche neben dem Ernten insbesondere Feldbesichtigungen, Material- und Erntetransporte sowie Reparaturen umfasse. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der wetterabhängigen Arbeiten, welche unter Zeitdruck erfolgen, ist davon auszugehen, dass ein mobilitätsbedingter Ausfall des Beschwerdeführers während der Erntesaison kaum durch den Einsatz von Familienmitgliedern und Angestellten aufgefangen werden könnte.