3.6. Als selbständiger Lohnunternehmer ist der Beschwerdeführer saisonalen Schwankungen besonders ausgesetzt. Typischerweise führen Lohnunternehmen für Landwirtschaftsbetriebe insbesondere Erntearbeiten aus, bei welchen bestimmte (kostenintensive) Landmaschinen wie beispielsweise Mähdrescher zum Einsatz gelangen. Der Beschwerdeführer legt dar, dass er jeweils von Mai bis Ende Oktober insbesondere für die Ernte von Gersten, Weizen, Raps und Mais sowie für Kartoffel- und Gülletransporte äusserst stark beansprucht wird. Dabei verweist er auf zu erwartende finanzielle Einbussen, falls die Landmaschinen nicht planmässig eingesetzt werden können.