Stellungnahme konkretisierte der Beschwerdeführer sein Vorbringen wie folgt: Das verstehe ich nicht. Der Beginn einen Monat [richtig: zwei Monate] später hat doch nichts mit der Erziehungswirkung zu tun. Ich führe zusammen mit einigen Familienmitgliedern und Angestellten unter anderem ein Lohnunternehmen. Bis Ende Oktober ist jeweils Erntehochsaison. Jedermann wird gebraucht, um in den jeweils sehr engen, nicht voraussehbaren Zeitfenstern die Erntearbeiten bzw. Aufträge zu erledigen (Tag u. Nacht!). Ich führe das Lohnunternehmen schon unzählige Jahre und habe absolut am meisten Erfahrung und Fertigkeiten u. Kontakte. Fast alles läuft bei mir zusammen.