3.2. Im Gesuch um Vollzugsverschiebung verwies der Beschwerdeführer im Wesentlichen auf seine Tätigkeit als selbständiger Lohnunternehmer. Vom Mai bis November müssten folgende Arbeiten erledigt werden: Getreideernte Gerste, Getreideernte Weizen und Raps, Gülletransporte, Kartoffeltransporte sowie Maisernte. In der 2019 Vollstreckung 211