Abschliessend rechtfertigt sich ein allgemeiner Hinweis betreffend die Festlegung des Steuerwerts von Grundstücken: Im vorliegenden Fall resultiert für Zwecke der Vermögenssteuer – auch angesichts der erst noch herzustellenden Baureife sowie der damit verbundenen Beschränkungen, Landverluste und Erschliessungskosten – ein Vermögenssteuerwert von (CHF 464'100.00 / 6'314) rund CHF 74 pro m2, der auch bei angemessener Berücksichtigung des (bei unüberbautem Land naturgemäss fehlenden) Ertragswerts mit der Realität von im Kanton Aargau 2015 für Bauland zu bezahlenden Preisen nichts mehr zu tun hat.