Rechtsmissbräuchliches Verhalten verneinte das Verwaltungsgericht in einem Fall, wo der Beschwerdeführer Nachzahlungen einer Sozialversicherung zur Schuldentilgung und Unterstützung seiner Familie verwendet und sich geweigert hatte, eine Rückerstattungsvereinbarung zu unterzeichnen (vgl. VGE vom 29. November 2012 [WBE.2012.148]). Einen rechtsmissbräuch- 2019 Sozialhilfe 167