Die Sozialen Dienste teilten im Schreiben vom 19. Mai 2016 mit, das Sozialhilfedossier erst per 1. Juli 2016 wieder zu eröffnen, und verlangten vorerst weder das Gesuch um materielle Hilfe noch irgendwelche Unterlagen. Auch die Vorinstanz hatte den Gemeinderat verpflichtet, Nothilfeleistungen erst per 1. Juli 2016 auszurichten. Damit ist davon auszugehen, dass die zwischen dem 28. Mai und dem 18. Juni 2016 getätigten Barbezüge im Gesamtbetrag von Fr. 5'500.00 ausserhalb des Sozialhilfebezugs erfolgten.