2. Dem Antwortschreiben des Instituts für Rechtsmedizin der Universität D. vom 20. Juni 2019 ist zu entnehmen, dass die mit Gutachten VS-Nr.: X. angewandte Methode des Einbezugs der mitochondrialen DNA (mtDNA) erstmals im Jahr 2016 angewandt worden sei, jedoch nur in einzelnen Spezialfällen zur Feststellung der Identität von unbekannten Leichen. Erst im Jahr 2017 seien erste Gutachten im Rahmen von Abstammungsabklärungen erstellt worden, bei denen auch die Analyse der mtDNA miteinbezogen worden sei, wobei der vorliegende Fall zu diesen Fällen gehöre, bei denen die Fragestellung die Beurteilung einer möglichen Voll- und/oder Halbgeschwisterschaft betraf (act. 23 f.).