licherseits (MI1-act. 159 ff.). Gestützt auf das Gutachten ersuchte die Beschwerdeführerin das MIKA am 18. Mai 2018 um wiedererwägungsweise Bewilligung des Familiennachzugs und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an ihren Ehemann (MI1-act. 167). Das MIKA trat auf das Gesuch mit Schreiben vom 22. November 2018 formlos nicht ein und wies die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 darauf hin, dass sie gegen den formlosen Nichteintretensentscheid beim Rechtsdienst des MIKA Einsprache erheben könne. B. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2018 reichte die Beschwerdeführerin beim Rechtsdienst des MIKA Einsprache ein (MIact.