Am 27. April 2015 heiratete sie in Schweden den Landsmann B. (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend B. [MI1-act.] 78 ff.) und ersuchte um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs für ihren Ehemann (MI1-act. 57). Nach Durchführung eines Abstammungsgutachtens der Firma C. betreffend Verwandtschaft der Ehegatten (MI1-act. 97) wurde das Gesuch durch das MIKA mit der Begründung abgelehnt, die Ehegatten seien Halbgeschwister (MI1-act. 105 ff.). Gegen diese Verfügung des MIKA erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Dezember 2016 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MI1-act.