A. A. wurde mit Entscheid des BFM (heute SEM) vom 7. Juli 2011 als Flüchtling anerkannt, erhielt in der Folge im Kanton Aargau eine Aufenthaltsbewilligung und zog 2012 ihren Sohn nach (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend A. [MI-act.] 33 f., 37, 199). Am 27. April 2015 heiratete sie in Schweden den Landsmann B. (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend B. [MI1-act.] 78 ff.) und ersuchte um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs für ihren Ehemann (MI1-act. 57).